Sinn und Zweck des Vereins
Auszug aus unserer Satzung:
§
2 Vereinszweck(1) Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §~ 51 bis 68 der Abgaben- ordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Verwaltungausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Im einzelnen bedeutet dies: Nicht alle Wünsche der aktiven Wehr können von ihrem Träger Übrigens: Sowohl Mitgliedsbeiträge wie auch Spenden werden vom Finanzamt anerkannt
Dies sind zum Beispiel Unterlagen, Broschüren und Informationsmaterial für die Ausbildung und den abwehrenden Brandschutz (besonders der frühen Brandschutzerziehung bei Kindern messen wir einen hohen Stellenwert an). Auch unser Jahresbericht wird
auschließlich vom Verein finanziert.
Zur Steigeurng der Attraktivität unserer Jugendgrupe stellt der Verein ebenfalls Mittel zur Verfügung um Jugendzeltlager, der Besuch in Freibädern und ähnliche Freizeiteinrichtungen zu ermöglichen.
Zur Abwicklung der Vereinsverwaltung, Gestaltung des Jahresberichtes aber auch zur Vorbereitung von Unterrichten, Ausbildungen und Übungen der aktiven Wehr und zur Nachbereitung von Einsätzen unterhält der Verein eine Komplette Computerausstattung samt
Scanner und Digitaler Fotokamera.
Letzte Änderung:
16.05.2012
14:55 Uhr
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