Funk der Behörden und
Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben
Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 810
Die Feuerwehrdienstvorschrift 810 (FwDV 810) ist Grundlage für den Sprechfunkdienst im nichöffentlichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Sie ist wortgleich mit der Polizei-Dienstvorschrift PDV 810, der KatSDV 810 und gilt auch für die Sanitätsorganisationen.
Welche Behörden und Organisationen Zählen zu den BOS?
In Teil 1 der “Richtlinien für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben” ist festgelegt wer zu den BOS gehört.
- Die Polizei der Länder
- die Polizei- und Katastrophenschutzbehörden der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
- private Organisationen des Katastrophenschutzes
- die Bundeszollverwaltung
- die Feuerwehren
- das Technische Hilfswerk
- die Hilfsorganisationen, auch Sanitätsorganisationen genannt (ASB,DRK,JUH,MHD,DLRG...)
Ausbildungsunterlagen und Ausschnitte aus den Lehrgängen:Verkehrsarten
Letzte Änderung:
16.05.2012
14:55 Uhr
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